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Gefährdung durch Brände und Explosionen

Transport von Flüssiggasflaschen
Standard Schulung

Transport von Flüssiggasflaschen

Beim Umgang mit Flüssiggasflaschen ist besondere Vorsicht geboten, um Unfälle und Explosionsgefahren zu verhindern.In dieser Schulung wird gezeigt, wie der sichere Transport, die korrekte Lagerung und die Einhaltung aller Vorschriften dafür sorgen, dass Flüssiggas sicher genutzt werden kann.
Allgemein
Lagerung und Nutzung von Flüssiggasflaschen
Standard Schulung

Lagerung und Nutzung von Flüssiggasflaschen

Es muss darauf hingewiesen werden, dass für den sicheren Umgang mit Flüssiggas in Gastronomieständen eine ordnungsgemäße Lagerung, ausreichende Belüftung und eine Unterweisung der Beschäftigten erforderlich seien. Zudem sei darauf zu achten, dass geeignete Löschmittel bereitstehen, um das Risiko von Bränden und Explosionen zu minimieren. Folgende Maßnahmen müssen für eine ordnungsgemäße Lagerung eigehalten werden:Bei der Lagerung von Feststoffgemischen, Flüssigkeiten und Gasen ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Belüftung gewährleistet ist und der Standort vor Sonneneinstrahlung geschützt liegt.Flüssiggasflaschen und -kartuschen sollten möglichst im Freien in einem verschließbaren Käfig beziehungsweise Flüssiggasschrank aus nicht brennbarem Material gelagert werden. Dieser muss gegen unbefugten Zugriff gesichert und mit den vorgeschriebenen Gefahrensymbolen gekennzeichnet sein.In der Umgebung dürfen sich keine Zündquellen, Wärmequellen oder brennbare Stoffe befinden und das Rauchverbot ist einzuhalten.Gefahrenbereiche bei der Aufstellung der Flüssiggasschränke sind von der Sicherheitsfachkraft des Veranstalters zu bewerten und festzulegen. Gegebenenfalls müssen Zonen definiert und zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Wird Flüssiggas in Innenräumen gelagert, gelten zusätzliche Anforderungen. Diese sollten bei Bedarf von der Sicherheitsfachkraft des Veranstalters festgelegt werden.Wegen der Gefahren durch Flüssiggas ist die Handhabung von Flüssiggasflaschen ausschließlich unterwiesenen Personen vorbehalten. Dabei ist es wichtig, dass die Ventile aller Gasflaschen stets gut verschlossen sind, da die Flaschen nie vollständig leer sind.Jede Flasche muss eine Schutzkappe tragen und aufrecht stehend gegen Umfallen gesichert gelagert werden. An jedem Gastronomiestand müssen geeignete Löschmittel bereitstehen, darunter ein Schaum-Feuerlöscher mit mindestens sechs Löscheinheiten und ein Fettbrandlöscher beim Einsatz von Fritteusen.Die Beschäftigten müssen in der Handhabung der Feuerlöscher geschult sein, um im Ernstfall sicher und schnell reagieren zu können und ein Entstehungsbrand bekämpfen zu können. 
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Wechsel von Flüssiggasflaschen
Standard Schulung

Wechsel von Flüssiggasflaschen

Beim Umgang mit Flüssiggas müssen die Betriebsanweisungen befolgt und Flüssiggasverbrauchsanlagen regelmäßig geprüft sowie dokumentiert werden.Folgende Maßnahmen müssen für einen ordnungsgemäßen Wechsel eigehalten werden:Beim Wechsel der Flüssiggasflaschen sind stets die Betriebsanweisungen zu befolgen, die am Arbeitsplatz vorhanden sein müssen.Für jede ortsveränderliche Flüssiggasverbrauchsanlage muss eine 2-jährige Prüfung durch eine befähigte Person mit einer Prüfbescheinigung dokumentiert werden. Ohne Prüfbescheinigung dürfen die Flüssiggasverbrauchsgeräte auf dem Festivalgelände nicht betrieben werden. Die zuständigen Sicherheitspersonen z. B. Sicherheitsfachkräfte des Veranstalters müssen bei Feststellung der fehlenden Prüfbescheinigung vor Ort die Verbrauchsgeräte stilllegen bzw. die Benutzung untersagen.Der Veranstalter kann sich von den Betreibern eine Kopie der entsprechenden Prüfaufzeichnung über die eingesetzten ortsveränderlichen Flüssiggasverbrauchsgeräte bereits vorab zusenden lassen, damit sichergestellt wird, dass nur geprüfte Flüssiggasgeräte zum Einsatz kommen.Die Unterweisung der Beschäftigten muss mit einem Praxistest an den Flüssiggasverbrauchsanlagen erfolgen und dokumentiert werden – bei Festangestellten jährlich, bei neuen Beschäftigten, die damit betraut werden, bei Einstellung.Es muss durch den Verantwortlichen vor Ort eine Auswahl an fachlich geeigneten Beschäftigten zum Flüssiggasflaschenwechsel getroffen werden und keine ungelernten Hilfskräfte oder unzuverlässige Personen mit der Aufgabe beauftragt werden.   Beim Wechsel der Flüssiggasflasche werden die leere Druckgasbehälter gegen volle Druckgasbehälter ausgetauscht. Es ist beim Wechseln und Anschließen auf Rauchverbot und ausreichenden Abstand zu Zündquellen wie Elektroverteilungen, Mehrfachsteckdosen oder offenes Feuer zu achten.  Zuerst wird das obere Ventil der leeren Gasflasche zugedreht (rechtsherum).Das Festziehen der Ventile sollte nicht mit einer Rohrzange erfolgen, da dies die Gummidichtung beschädigen könnte. Zur Vermeidung dieses Risikos kann ein spezielles Mini-Tool verwendet werden.Ein Manometer ist zwar nicht zwingend erforderlich, jedoch ist bei einer Schlauchlänge von mehr als 40 cm eine Schlauchbruchsicherung notwendig, die auch im Druckregler integriert sein kann.  Zum Schutz des Ventils sollten die Ventilverschlussmutter und die Ventilverschlusskappe stets aufgesetzt werden.Anschließend wird der Druckregler evtl. mit Manometer durch Rechtsdrehen von der Flasche abgenommen (im Uhrzeigersinn drehen).  Dann sollte die Schutzkappe der vollen Gasflasche entfernt werden. Die kleinere seitliche Schutzkappe muss zuerst abgedreht werden, bevor der Druckregler durch Linksdrehen an der Flasche befestigt wird.Nach dem Anschluss der Flasche ist außerdem eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. Dazu wird das Flaschenventil geöffnet und ein Lecksuchspray / Schaumspray verwendet. Entstehen dabei Blasen an der Leitung oder den Verbindungen, ist es undicht. Die Flüssiggasflasche muss sofort wieder geschlossen werden.Anschließend müssen die Verbindungen erneut auf Lecks oder falschen Zusammenbau kontrolliert werden. Danach erfolgt eine erneute Dichtheitskontrolle. Ist diese wieder negativ, muss der Verantwortliche die Flüssiggasverbrauchsanlage so lange außer Betrieb nehmen, bis die Mängel fachmännisch behoben sind und die Flüssiggasverbrauchsanlage wieder dicht arbeiteten kann.Mängel an den Versorgungseinrichtungen wie Flüssiggasschlauch, Druckregler und / oder an den ortsveränderlichen Flüssiggasverbrauchsanlagen müssen sofort an den Standverantwortlichen oder Unternehmer gemeldet werden und sind der Benutzung zu entziehen.Reparaturen an den Flüssiggasverbrauchsgeräten und an schadhaften Anlagenteilen sind aufgrund der Explosionsgefahren nur von befähigten Personen durchzuführen.Nun kann das obere Ventil der vollen Gasflasche geöffnet werden, und der Wechsel ist abgeschlossen.Danach sollten die ortsveränderlichen Flüssiggasgeräte wieder mit Flüssiggas versorgt sein. Zur sicheren Nutzung der Flüssiggasflaschen ist darauf zu achten, dass immer die richtige Systemstimmigkeit zwischen Flaschengröße und Druckregler besteht. Druckregler mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung und thermischer Absperreinrichtung sind in Innenräumen vorgeschrieben.Es ist wichtig zu beachten, dass Indoor-Druckregler auch im Außenbereich verwendet werden dürfen, während Outdoor-Druckregler nicht im Innenbereich zulässig sind.Die gelebte Praxis bei Veranstaltungen zur Regelung des Flaschenmenge besagt, dass bei einer angeschlossenen Flasche eine Ersatzflasche im Flüssiggasschrank hinter den Pagoden bereitgehalten werden darf; bei zwei angeschlossenen Flaschen ist eine weitere Ersatzflasche erforderlich, bei drei angeschlossenen Flaschen dürfen zwei Ersatzflaschen (50% Regel = 1,5 gerundet auf 2) zur Verfügung stehen.  Diese Mengen an Flüssiggasflaschen sollten auf dem Infield hinter den Zelten, Pagoden im Flaschenschrank oder in den Food Trucks nicht überschritten werden.Alle zusätzlichen Flüssiggasflaschen sind im Zentrallager abzugeben und erst bei Bedarf vor Ort zu holen. Zu guter Letzt dürfen die Flüssiggasschränke zur Lagerung der Ersatz Druckbehälter hinter den Pagoden ausschließlich außerhalb des laufenden Betriebs aus dem zentralen Flüssiggaslager des Veranstalters aufgefüllt werden.  Weitere Informationen findest du unter der Flüssiggas-Verordnung 2025 und dem ÖVGW-Regelwerk. Noch eine Hinweis für alle Beteiligten vor Ort: Bei Entstehung von Bränden im Umfeld der Flüssiggasflaschen, ist sofort ein Notruf abzusetzen und bei kleineren Entstehungsbränden die bereitgestellten Feuerlöscher einzusetzen und den Entstehungsbrand zu bekämpfen, ohne sich persönlich in Gefahr zu begeben. Weitere Beschäftigte sollte sich aber nicht unmittelbar in Gefahr begeben, sondern ggf. die Pagodennachbarn und Besucher zur Räumung dieses Bereiches auffordern, bis die Feuerwehr den Brand gelöscht hat und der Veranstalter den Bereich wieder freigegeben hat.  
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