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Lagerung und Nutzung von Flüssiggasflaschen
Standard Schulung

Lagerung und Nutzung von Flüssiggasflaschen

Es muss darauf hingewiesen werden, dass für den sicheren Umgang mit Flüssiggas in Gastronomieständen eine ordnungsgemäße Lagerung, ausreichende Belüftung und eine Unterweisung der Beschäftigten erforderlich seien. Zudem sei darauf zu achten, dass geeignete Löschmittel bereitstehen, um das Risiko von Bränden und Explosionen zu minimieren. 

Folgende Maßnahmen müssen für eine ordnungsgemäße Lagerung eigehalten werden:

  • Bei der Lagerung von Feststoffgemischen, Flüssigkeiten und Gasen ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Belüftung gewährleistet ist und der Standort vor Sonneneinstrahlung geschützt liegt.

  • Flüssiggasflaschen und -kartuschen sollten möglichst im Freien in einem verschließbaren Käfig beziehungsweise Flüssiggasschrank aus nicht brennbarem Material gelagert werden. Dieser muss gegen unbefugten Zugriff gesichert und mit den vorgeschriebenen Gefahrensymbolen gekennzeichnet sein.

  • In der Umgebung dürfen sich keine Zündquellen, Wärmequellen oder brennbare Stoffe befinden und das Rauchverbot ist einzuhalten.

  • Gefahrenbereiche bei der Aufstellung der Flüssiggasschränke sind von der Sicherheitsfachkraft des Veranstalters zu bewerten und festzulegen. Gegebenenfalls müssen Zonen definiert und zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. 

  • Wird Flüssiggas in Innenräumen gelagert, gelten zusätzliche Anforderungen. Diese sollten bei Bedarf von der Sicherheitsfachkraft des Veranstalters festgelegt werden.

  • Wegen der Gefahren durch Flüssiggas ist die Handhabung von Flüssiggasflaschen ausschließlich unterwiesenen Personen vorbehalten. Dabei ist es wichtig, dass die Ventile aller Gasflaschen stets gut verschlossen sind, da die Flaschen nie vollständig leer sind.

  • Jede Flasche muss eine Schutzkappe tragen und aufrecht stehend gegen Umfallen gesichert gelagert werden. 

  • An jedem Gastronomiestand müssen geeignete Löschmittel bereitstehen, darunter ein Schaum-Feuerlöscher mit mindestens sechs Löscheinheiten und ein Fettbrandlöscher beim Einsatz von Fritteusen.

  • Die Beschäftigten müssen in der Handhabung der Feuerlöscher geschult sein, um im Ernstfall sicher und schnell reagieren zu können und ein Entstehungsbrand bekämpfen zu können. 

Kategorie
Gefährdung durch Brände und Explosionen
Arbeitsbereiche
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