Sauerstoffkonzentratoren dürfen zur Unterstützung von Bewohnern mit Atemwegserkrankungen grundsätzlich nur auf ärztliche Anordnung verwendet werden, wobei Pflegefachkräfte in Notfällen den Sauerstoff bis zum Eintreffen des Arztes verabreichen können. Vor der Anwendung wird das Gerät sorgfältig vorbereitet, die Funktionsfähigkeit geprüft, die Sauerstoffmenge eingestellt, und die Maßnahme anschließend gemäß den Vorgaben dokumentiert.