Für Großküchen ist die Herkunftskennzeichnung verpflichtend, aber auch für Gastronomiebetriebe ist diese Verordnung relevant.
Verpflichtend anzugeben ist die Herkunft von Fleisch, Milch und Milchprodukten und Ei und Eiprodukten.
Die Herkunftskennzeichnung kann entweder Regionsbezeichnung, Landesbezeichnung, EU oder nicht EU oder unbekannte Herkunft sein.
Kennzeichnungen müssen als Aushang, als Hinweis in der Speisekarte oder in anderer schriftlicher Form deutlich sichtbar sein
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