Mitarbeiter im Pflegebereich müssen bei Verletzungen wie Stich-, Schnitt- oder Verbrennungswunden umgehend Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen und die Wunden entsprechend behandeln. Alle Vorfälle, einschließlich Beinahe-Unfälle, sind sofort zu melden und zu dokumentieren, wobei die Stationsleitung und die Personalabteilung informiert werden.