Mitarbeiter im Pflegebereich müssen sicherstellen, dass Inhalations- und Sauerstoffgeräte nur vom jeweiligen Bewohner genutzt werden, die Geräte gemäß Herstelleranweisung desinfiziert werden und beim Absaugen von Atemwegssekreten besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.