Die österreichische Gastronomie nimmt den Schutz von Kindern und Jugendlichen sehr ernst. Nachstehend findest Du die aktuellen gesetzlichen Regelungen:
Ausgehzeiten:
Unter 14 Jahren von 5.00 bis 23 Uhr (Oberösterreich bis 22.00 Uhr)
14-16 Jahre von 5.00 bis 1.00 Uhr (Oberösterreich bis 24.00 Uhr)
Ab 16 Jahren keine Einschränkungen
Alkohol und Zigaretten:
Unter 16 Jahren kein Ausschank von Alkohol erlaubt
16-18 Jahre nur nicht gebrannter Alkohol (z.B. Bier, Wein und Sekt)
Ab 18 Jahren gebrannter Alkohol (z.B. Schnaps, Wodka, Whiskey, Rum und Liköre)
Unter 18 Jahren kein Verkauf von Zigaretten
In Kärnten darf außerdem ab dem 16. Geburtstag Alkohol nur ausgeschenkt werden, wenn der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 Promille beträgt.