Mitarbeiter im Pflegebereich müssen bei speziellen Behandlungsmaßnahmen die Dienstkleidungsvorschriften einhalten, persönliche Schutzausrüstung verwenden, Pflegeutensilien hygienisch aufbereiten, individuelle Pflegebedürfnisse der Bewohner berücksichtigen und bei der Mund- und Hautpflege entsprechende Hygienemaßnahmen anwenden.