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Arbeitsschutzbestimmungen: Arbeiten an elektrischen Teilen
Standard Schulung

Arbeitsschutzbestimmungen: Arbeiten an elektrischen Teilen

Nur Elektrofachkräfte dürfen Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen und Hochspannungsräume betreten. Bei Arbeiten an elektronischen Teilen müssen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Diese Betriebsvorschriften gelten für alle im Seilbahnbetrieb beschäftigten Betriebsbediensteten sowie für ArbeitnehmerInnen. 

Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass du zusätzlich zu den vermittelten Inhalten, die Betriebsvorschriften KSB & EUB gelesen und verstanden hast.

Um die Schulung erfolgreich abzuschließen, musst du die folgenden Fragen korrekt beantworten – es gibt jeweils nur eine richtige Antwort.

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Arbeitsschutzbestimmungen
Arbeitsbereiche
Betriebsleiter
Maschinist
Stationsbediensteter
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